Inhalt
Offenlegung gemäß Art 10 der EU Verordnung Nr. 2019/2088 (Offenlegungsverordnung)
über die ökologischen und/oder sozialen Merkmale von Amundi Austria verwalteten Publikumsfonds sowie über die Methoden zur Bewertung, Messung und Überwachung relevanter Nachhaltigkeitsindikatoren
I. Einführung
Gemäß Artikel 10 Abs. 1 der Offenlegungsverordnung ist die Amundi Austria GmbH (nachfolgend „Amundi Austria“) als Finanzmarktteilnehmer verpflichtet, für bestimmte Finanzprodukte eine Reihe von zusätzlichen Informationen auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen und diese Informationen auf dem aktuellen Stand zu halten.
Diese Offenlegungspflicht betrifft Finanzprodukte gemäß Artikel 8 Offenlegungsverordnung (= Finanzprodukte mit einer auf ökologische und/oder soziale Merkmale abgestimmten Anlagepolitik) sowie gemäß Artikel 9 Offenlegungsverordnung (= auf ein Nachhaltigkeitsziel, wie z. B. die Reduzierung von CO2-Emissionen, ausgerichtete Finanzprodukte).
II. Fonds mit einer auf ökologische und/oder soziale Merkmale abgestimmten Anlagepolitik gemäß Art. 8 Offenlegungsverodnung
Diese Fonds berücksichtigen die Amundi Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätze und streben überdies an, eine im jeweiligen Prospekt genannte Bezugsgröße betreffend Nachhaltigkeit zu erreichen bzw. zu übertreffen.
Wir prüfen unsere Investitionen und suchen nach Unternehmen, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien (ESG) befolgen, um zu einer besseren Zukunft beizutragen. Wir streben einen höheren ESG-Score an als die Benchmark oder das Anlageuniversum. Wir legen klar offen, ob und wie ESG-Risiken bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden. Mit unserem eigenen ESG-Rating-System messen wir die Leistung der Emittenten und prüfen, wie die Emittenten relevante ESG-Risiken und -Chancen managen und antizipieren.
Weitere Informationen finden Sie im jeweiligen Fondsprospekt unter Punkt „14. Beschreibung der Anlageziele“ sowie die "Vorvertragliche Offenlegung zur Nachhaltigkeit" im Anhang.
III. Fonds, die gemäß Art. 9 Offenlegungsverordnung eine nachhaltige Investition anstreben
Bei diesen Fonds gibt es ein klar definiertes Umwelt- und/oder soziales Ziel. Daneben prüfen wir, ebenso wie bei Artikel 8-Fonds, unsere Investitionen und suchen nach Unternehmen, die Umwelt-, Sozial- und Governance-Prinzipien (ESG) befolgen, um zu einer besseren Zukunft beizutragen. Wir streben einen höheren ESG-Score an als die Benchmark oder das Anlageuniversum. Wir legen klar offen, ob und wie ESG-Risiken bei Anlageentscheidungen berücksichtigt werden. Mit unserem eigenen ESG-Rating-System messen wir die Leistung der Emittenten und prüfen, wie die Emittenten relevante ESG-Risiken und -Chancen managen und antizipieren.
IV. Angaben zu den Methoden im Sinne des Art. 10 Absatz 1 (b)
Angaben zu den Methoden, die angewandt werden, um die ökologischen oder sozialen Merkmale oder die Auswirkungen der für das Finanzprodukt ausgewählten nachhaltigen Investitionen zu bewerten, zu messen und zu überwachen, unter anderem Angaben zu den Datenquellen, zu den Kriterien für die Bewertung der zugrunde liegenden Vermögenswerte sowie zu den relevanten Nachhaltigkeitsindikatoren, die zur Messung der ökologischen oder sozialen Merkmale oder der Gesamtnachhaltigkeitsauswirkungen des Finanzprodukts herangezogen werden.
ESG-(Nachhaltigkeits)-Grundsätze
Basierend auf der Überzeugung, dass Wirtschafts- und Finanzakteure eine größere Verantwortung für eine nachhaltige Gesellschaft haben und dass Nachhaltigkeit (ESG) ein langfristiger Motor für finanzielle Leistungsfähigkeit ist, hat Amundi seit seiner Gründung nachhaltige Veranlagung und nachhaltige Unternehmensführung zu einem seiner Grundpfeiler gemacht.
Amundi ist der Ansicht, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten im Veranlagungsentscheidungsprozess neben den wirtschaftlichen und finanziellen Aspekten auch eine umfassendere Bewertung der Risiken und Chancen eines nachhaltigen Veranlagungsansatzes ermöglicht.
Zusätzlich zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten wendet Amundi auf alle aktiven Anlagestrategien eine zielgerichtete Ausschlusspolitik an, indem Unternehmen nicht in Betracht kommen, die im Widerspruch zu den Nachhaltigkeits-(ESG)-Grundsätzen stehen, z.B. Unternehmen, die internationale Konventionen, international anerkannte Rahmenbedingungen oder nationale Vorschriften nicht einhalten.
Amundi hat einen eigenen internen ESG-Rating-Prozess entwickelt, der auf dem "Best-in-Class"-Ansatz basiert. Die an die jeweiligen Wirtschaftssektoren angepassten Ratings zielen darauf ab, die Entwicklung der Unternehmenstätigkeit zu bewerten. ESG-Ratings und -Analysen werden von Amundis ESG-Analyseteam vorgenommen und fließen als unabhängiger und ergänzender Input in den Entscheidungsprozess ein. Amundis ESG-Rating ist ein quantitativer ESG-Score, der sich in sieben Stufen von A (bester Score) bis G (schlechtester Score) untergliedert. Gemäß Amundi-ESG-Ratingskala entsprechen Wertpapiere, die in der Ausschlussliste angeführt sind, einem G-Rating.
Das ESG-Rating zielt darauf ab, die ESG-Leistung eines Emittenten zu messen, z.B. seine Fähigkeit, die Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungs-Risiken und -Chancen seiner Branche und seiner individuellen Umstände zu antizipieren und zu steuern. Das ESG-Rating bewertet auch die Fähigkeit der jeweiligen Geschäftsleitung, mit schweren kontroversiellen Auseinandersetzungen umzugehen. Die ESG-Leistung des jeweiligen Emittenten wird im Vergleich zur durchschnittlichen Leistung seiner Branche anhand der nachstehenden drei Nachhaltigkeitsaspekte bewertet:
- Umweltaspekt: Untersucht wird die Fähigkeit des jeweiligen Emittenten, seine direkten und indirekten Auswirkungen auf die Umwelt zu kontrollieren, indem er seinen Energieverbrauch begrenzt, seine Treibhausgasemissionen reduziert, die Verknappung von Ressourcen bekämpft und die Artenvielfalt schützt. Bewertet wird auch der Beitrag eines Emittenten zum Aufbau einer nachhaltigen Umwelt in den Gebieten, in denen er tätig ist.
- Sozialer Aspekt: Dabei werden zwei unterschiedliche Ansätze eines Emittenten bewertet: seine Strategie zur Entwicklung seines Humankapitals und die Achtung der Menschenrechte im Allgemeinen. Der soziale Aspekt bewertet auch seinen Beitrag zur Stabilität der Gesellschaften, in denen er tätig ist.
- Aspekt der Unternehmensführung: Hier wird die Fähigkeit der Geschäftsleitung des jeweiligen Emittenten bewertet, einen kooperativen Prozess unter Einbeziehung aller Interessengruppen einzurichten, um die Erreichung seiner Ziele und damit eine langfristige Wertschöpfung sicherzustellen.
Die von Amundi angewandte ESG-Ratingmethode verwendet 37 Kriterien, die entweder allgemein (für alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Tätigkeit) oder sektorspezifisch sind. Diese Kriterien werden je nach Sektor gewichtet. Das Amundi ESG-Rating berücksichtigt auch potenzielle negative Auswirkungen der Aktivitäten des Emittenten auf die Nachhaltigkeit (wichtigste nachteilige Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, wie von Amundi definiert), einschließlich der folgenden Kriterien:
- Treibhausgasemissionen und Energieleistung (Emissionen und Energieeinsatzkriterien)
- Biodiversität (Kriterien Abfall, Recycling, biologische Vielfalt und Umweltverschmutzung, Kriterien für verantwortungsvolles Wald-Management)
- Wasser (Wasser-Kriterien)
- Abfall (Kriterien für Abfall, Recycling, Biodiversität und Umweltverschmutzung)
- Soziales und Mitarbeiterangelegenheiten (Kriterien zu gesellschaftlichem Engagement und Menschenrechten, Kriterien für Beschäftigungspraktiken, Kriterien für die Vorstandsstruktur, Kriterien für Arbeitsbeziehungen und Gesundheits- und Sicherheitskriterien)
- Menschenrechte (Kriterien gesellschaftliches Engagement und Menschenrechte)
- Anti-Korruption und -Bestechung (Ethik-Kriterien)
Art und Umfang der Berücksichtigung von ESG-Analysen, z.B. auf der Grundlage von ESG-Scores, werden von Amundi für jeden einzelnen Fonds der Fondspalette festgelegt.
Information zu angewandten Methoden, unter anderem zu Datenquellen und Bewertungskriterien sowie Nachhaltigkeitsindikatoren finden Sie in der Amundi Policy.
V. Angaben zu den in den Artikeln 8 und 9 der Offenlegungsverordnung genannten Informationen
Hierzu wird auf die Ausführungen unter II. und III. bzw. die Ausführungen im jeweiligen Verkaufsprospekt verwiesen.
VI. Angaben zu den in Artikel 11 der Offenlegungsverordnung genannten Informationen
Informationen dazu, wie die ökologischen und/oder sozialen Merkmale erfüllt wurden bzw. Informationen zu den Gesamtnachhaltigkeitsauswirkungen des Fonds sind erst für die Berichtszeiträume ab dem 01.01.2022 verfügbar.