Regulatorische Informationen

LIBOR-Abschaffung

Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist ein weit verbreiteter Referenzzinssatz bzw. Benchmark und bildet den Zinssatz ab, den ausgewählte Panel-Banken auf unbesicherte Interbankenkredite zahlen müssen. Die ausgewählten Panel-Banken melden täglich Zinssätze an den LIBOR-Administrator, die ICE Benchmark Administration (IBA). Dies geschieht für fünf Währungen (USD, EUR, GBP, CHF und JPY) und sieben Laufzeiten (Overnight eine Woche, einen Monat, zwei Monate, drei Monate, sechs Monate und zwölf Monate).

 Die IBA ermittelt den LIBOR als Durchschnitt der von den Panel-Banken gemeldeten Zinssätze, zu denen sich diese Geld am Interbankenmarkt ausleihen könnten. In den letzten Jahrzehnten diente der LIBOR als Benchmark und wurden sehr häufig als Referenzzinssatz in Verträgen und bei Sicherungsgeschäften verwendet.

 Das Tagesvolumen der für die Festsetzung des LIBOR relevanten Interbankentransaktionen ist seit der Finanzkrise 2007/2008 allerdings eingebrochen. Deshalb kam die britische Finanzmarktaufsicht FCA zu dem Schluss, dass der LIBOR möglicherweise nicht mehr zukunftsfähig sei und gab im Juli 2017 bekannt, dass sie die Panel-Banken ab Ende 2021 nicht mehr zur Meldung von Zinssätzen zur LIBOR-Bestimmung verpflichten werde.

Am 5. März 2021 bestätigte die Financial Conduct Authority (FCA), dass alle LIBOR-Einstellungen entweder nicht mehr von einem Administrator bereitgestellt werden oder nicht länger repräsentativ sind:

  • unmittelbar nach dem 31. Dezember 2021 bei allen Einstellungen in Pfund Sterling, Euro, Schweizer Franken und Japanischem Yen sowie bei den Einstellungen für eine Woche und zwei Monate in US-Dollar; und
  • unmittelbar nach dem 30. Juni 2023 bei den verbleibenden US-Dollar-Einstellungen.

Die wichtigsten Informationen über die bevorstehende Änderung und ihre Auswirkungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (auf Englisch).

Vergütungsgrundsätze der Amundi Austria GmbH

Zahl- und Informationsstellen

Fonds mit Nachhaltigkeitskriterien im Veranlagungsprozess

Aktionärsrechterichtlinie II

Die Europäische Aktionärsrechterichtlinie II verpflichtet Asset Manager, ihre Mitwirkungs- und Abstimmungspolitik öffentlich bekannt zu geben. Amundi hat sich seit mehreren Jahren dafür entschieden, diese Richtlinien auf ihrer Website mit ihren Anlegern zu teilen. Nachstehend finden Sie alle Dokumente, die die Anforderungen der Richtlinie abdecken.

Die Mitwirkungspolitik von Amundi gliedert sich in drei Hauptachsen: Mitwirkung zur Einflussnahme, laufende Mitwirkung und Mitwirkung durch Abstimmung. Dies ist ein wesentlicher Teil von Amundis treuhänderischer Pflicht und ihrer Rolle als verantwortungsbewusster Investor.

Die Überwachung der Investments ist entsprechend dem jeweiligen Managementstil wie folgt organisiert:

  • aktives Management: Anlagefälle werden von den Aktienanalysten diskutiert und dokumentiert. Aktien mit Kaufempfehlungen werden auf der Grundlage regelmäßiger Research-Updates verfolgt. Der Investment Case basiert auf dem Unternehmensbericht des Research-Teams, der bei Bedarf durch Aktualisierungen der Bewertung und des Modells unterstützt wird. Die Rückmeldungen von Besprechungen mit dem Unternehmen, wie auch andere Mitwirkungsmaßnahmen seitens des Research-Teams, werden sorgfältig dokumentiert.
  • passives Management: Die Überwachung erfolgt hauptsächlich durch die Mitwirkung an und die Abstimmung bei den Hauptversammlungen.

Informationen im Zusammenhang mit der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie II sind in den folgenden Dokumenten und im Abschnitt "Voting Policy" enthalten.

Execution Policy Amundi Austria

Execution Policy Amundi Intermédiation

Unter folgenden beiden Links finden Sie die Durchführungspolitik (Execution Policy) der Amundi Intermédiation S.A., des Handelsdesks der Amundi Austria GmbH, sowie je nach Assetklasse die jeweils fünf von Amundi Intermediation S.A. meistgenutzten Broker.

Weiterführende Informationen zur Durchführungspolitik der Amundi Austria GmbH finden sich in den jeweiligen Fondsprospekten.

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren