Regulatorische Informationen
EONIA Neukalibrierung
Ein neuer risikofreier Euro-Leitzins mit der Bezeichnung Euro Short-Term Rate (€ STR) wird von der Europäischen Zentralbank (EZB) ab dem 2. Oktober 2019 (T+1) um 08:00 Uhr (MEZ) veröffentlicht. Der EONIA (Euro OverNight Index Average) wird ab dem 3. Januar 2022 durch diesen vollständig ersetzt. Ab dem 2. Oktober 2019 wird der EONIA auf „€ STR + 0,085%“ neu kalibriert und die Veröffentlichung von 19:00 Uhr (MEZ) am T auf 09:15 Uhr (MEZ) am T+1 «oder kurz danach» verschoben. Diese von der EZB festgelegte Neukalibrierung sichert die wirtschaftliche Kontinuität des EONIA vor und nach dem 2. Oktober 2019 und erfordert keine Vorgehensweise der Endanleger.
Weitere Informationen finden Sie in den folgenden Pressemitteilungen (in englischer Sprache):
Grundsätze für den Umgang mit Interessenkonflikten
Veröffentlichung gem. § 65a Bankwesengesetz
Vergütungsgrundsätze der Amundi Austria GmbH
Lager/Unterverwahrstellen der Amundi Austria GmbH
(Offenlegungspflicht gemäß Anlage I zu Artikel 2 InvFG, SCHEMA A, III. Investmentgesellschaft 2.2.)
Zahl- und Informationsstellen
für Auslands-OGAW-Fonds von Amundi mit Vertriebsanzeige in Österreich (§ 140 InvFG 2011)
Fonds mit Nachhaltigkeitskriterien im Veranlagungsprozess
Aktionärsrechterichtlinie II
Die Europäische Aktionärsrechterichtlinie II verpflichtet Asset Manager, ihre Mitwirkungs- und Abstimmungspolitik öffentlich bekannt zu geben. Amundi hat sich seit mehreren Jahren dafür entschieden, diese Richtlinien auf ihrer Website mit ihren Anlegern zu teilen. Nachstehend finden Sie alle Dokumente, die die Anforderungen der Richtlinie abdecken.
Die Mitwirkungspolitik von Amundi gliedert sich in drei Hauptachsen: Mitwirkung zur Einflussnahme, laufende Mitwirkung und Mitwirkung durch Abstimmung. Dies ist ein wesentlicher Teil von Amundis treuhänderischer Pflicht und ihrer Rolle als verantwortungsbewusster Investor.
Die Überwachung der Investments ist entsprechend dem jeweiligen Managementstil wie folgt organisiert:
- aktives Management: Anlagefälle werden von den Aktienanalysten diskutiert und dokumentiert. Aktien mit Kaufempfehlungen werden auf der Grundlage regelmäßiger Research-Updates verfolgt. Der Investment Case basiert auf dem Unternehmensbericht des Research-Teams, der bei Bedarf durch Aktualisierungen der Bewertung und des Modells unterstützt wird. Die Rückmeldungen von Besprechungen mit dem Unternehmen, wie auch andere Mitwirkungsmaßnahmen seitens des Research-Teams, werden sorgfältig dokumentiert.
- passives Management: Die Überwachung erfolgt hauptsächlich durch die Mitwirkung an und die Abstimmung bei den Hauptversammlungen.
Informationen im Zusammenhang mit der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie II sind in den folgenden Dokumenten und im Abschnitt "Voting Policy" enthalten.
Durchführungsgrundsätze der Amundi Austria GmbH
Die nachfolgenden Dokumente beschreiben die Grundsätze und Maßnahmen zur bestmöglichen Ausführung von Transaktionen (Best Execution).
Execution Policy Amundi Intermédiation
Unter folgenden beiden Links finden Sie die Durchführungspolitik (Execution Policy) der Amundi Intermédiation S.A., des Handelsdesks der Amundi Austria GmbH, sowie je nach Assetklasse die jeweils fünf von Amundi Intermediation S.A. meistgenutzten Broker.
Weiterführende Informationen zur Durchführungspolitik der Amundi Austria GmbH finden sich in den jeweiligen Fondsprospekten.