Der LIBOR (London Interbank Offered Rate) ist ein weit verbreiteter Referenzzinssatz bzw. Benchmark und bildet den Zinssatz ab, den ausgewählte Panel-Banken auf unbesicherte Interbankenkredite zahlen müssen. Die ausgewählten Panel-Banken melden täglich Zinssätze an den LIBOR-Administrator, die ICE Benchmark Administration (IBA). Dies geschieht für fünf Währungen (USD, EUR, GBP, CHF und JPY) und sieben Laufzeiten (Overnight eine Woche, einen Monat, zwei Monate, drei Monate, sechs Monate und zwölf Monate).
Die IBA ermittelt den LIBOR als Durchschnitt der von den Panel-Banken gemeldeten Zinssätze, zu denen sich diese Geld am Interbankenmarkt ausleihen könnten. In den letzten Jahrzehnten diente der LIBOR als Benchmark und wurden sehr häufig als Referenzzinssatz in Verträgen und bei Sicherungsgeschäften verwendet.
Das Tagesvolumen der für die Festsetzung des LIBOR relevanten Interbankentransaktionen ist seit der Finanzkrise 2007/2008 allerdings eingebrochen. Deshalb kam die britische Finanzmarktaufsicht FCA zu dem Schluss, dass der LIBOR möglicherweise nicht mehr zukunftsfähig sei und gab im Juli 2017 bekannt, dass sie die Panel-Banken ab Ende 2021 nicht mehr zur Meldung von Zinssätzen zur LIBOR-Bestimmung verpflichten werde.
Am 5. März 2021 bestätigte die Financial Conduct Authority (FCA), dass alle LIBOR-Einstellungen entweder nicht mehr von einem Administrator bereitgestellt werden oder nicht länger repräsentativ sind:
- unmittelbar nach dem 31. Dezember 2021 bei allen Einstellungen in Pfund Sterling, Euro, Schweizer Franken und Japanischem Yen sowie bei den Einstellungen für eine Woche und zwei Monate in US-Dollar; und
- unmittelbar nach dem 30. Juni 2023 bei den verbleibenden US-Dollar-Einstellungen.
Die wichtigsten Informationen über die bevorstehende Änderung und ihre Auswirkungen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung (auf Englisch).