Gezielte Ausschlusspolitik

Im Rahmen seiner treuhänderischen Verantwortung wendet Amundi eine gezielte Ausschlusspolitik in seinen Portfolios an. Diese Regeln werden auf alle aktiven Anlagestrategien angewandt, über die Amundi die volle Entscheidungsgewalt hat, und schließen Unternehmen aus, die nicht mit Amundis ESG-Politik, internationalen Konventionen, international anerkannten Rahmenwerken und nationalen Vorschriften übereinstimmen. Diese allgemeinen Ausschlüsse werden umgesetzt, sofern von Kunden nicht anders gewünscht und immer vorbehaltlich geltender Gesetze, die ihre Umsetzung verbieten.

Amundi schließt somit Folgendes aus:

  • Unternehmen, die an Produktion, Verkauf, Lagerung von oder Dienstleistungen für Antipersonenminen und Streubomben beteiligt sind, die durch die Ottawa- und Oslo-Verträge verboten sind;
  • Unternehmen, die an Herstellung, Verkauf oder Lagerung von chemischen, biologischen und abgereicherten Uranwaffen beteiligt sind;
  • Unternehmen, die wiederholt und schwerwiegend gegen eines oder mehrere der zehn Prinzipien des Global Compact11 verstoßen, ohne glaubwürdige Gegenmaßnahmenmaßnahmen zu ergreifen.

   

Darüber hinaus wendet Amundi spezifische und gezielte sektorale Ausschlussrichtlinien für Kohle und Tabak an. Diese sektoralen Ausschlüsse gelten für alle aktiv verwalteten Strategien, bei denen Amundi die volle Portfolioverwaltungshoheit hat.

Die Grundsätze der Ausschlusspolitik werden vom ESG-Strategieausschuss beschlossen und die Anwendungsregeln werden vom ESG-Ratingausschuss validiert. Ausgeschlossene Emittenten werden in den Front-Office-Tools gekennzeichnet und Trades mit diesen Titeln werden auf Pre-Trading-Basis blockiert. Die Risikoabteilung von Amundi ist für die zweite Kontrollebene zuständig.

Kraftwerkskohle-Politik

Da Kohle der größte Einzelverursacher des vom Menschen verursachten Klimawandels ist, hat Amundi seit 2016 eine spezielle Sektorpolitik in Bezug auf Kraftwerkskohle eingeführt, die den Ausschluss bestimmter Unternehmen und Emittenten zur Folge hat. Seitdem hat Amundi jedes Jahr seine Ausschlusspolitik für Kohle schrittweise verschärft.

Diese Verpflichtungen ergeben sich aus der Klimastrategie der Crédit Agricole Gruppe. In Übereinstimmung mit den Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen und dem Pariser Klimaabkommen von 2015 basiert diese Strategie auf der Forschung und den Empfehlungen eines wissenschaftlichen Komitees, das die Szenarien des IEA Sustainable Development Scenario, des Climate Analytics Report und der Science-Based Targets berücksichtigt.

Im Jahr 2020 hat Amundi im Rahmen der Aktualisierung der Amundi Thermal Coal Sector Policy seine Ausschlusspolitik weiter auf "Coal Developers" ausgedehnt, womit jedes Unternehmen gemeint ist, das neue Kraftwerkskohle-Kapazitäten entwickelt oder zu entwickeln plant.

Amundi schließt somit Folgendes aus:

  • Unternehmen, die neue Kraftwerkskohle-Kapazitäten entlang der gesamten Wertschöpfungskette (Bergbau, Produktion, Versorgungsunternehmen und Transportinfrastrukturen) entwickeln oder dies planen*,
  • Unternehmen, die mehr als 25% ihres Umsatzes mit dem Abbau von Kraftwerkskohle erzielen,
  • Unternehmen mit einer jährlichen Kraftwerkskohleförderung von 100 MT oder mehr ohne Absicht zur Reduktion,
  • Unternehmen mit Umsätzen in der Gewinnung von Kraftwerkskohle und der Verstromung von Kraftwerkskohle in Höhe von mehr als 50% ihres Umsatzes ohne Analyse,
  • alle Unternehmen der Kohleverstromung und Kohleförderung mit einem Schwellenwert zwischen 25% und 50% mit einem verschlechterten Score hinsichtlich der Energiewende.

Vorgehensweise bei passiven Fonds

  • Für passive ESG-Fonds

   Alle ESG-ETFs und -Indexfonds wenden, wann immer möglich, die Amundi Politik des Ausschlusses von Kohlesektoren an (mit Ausnahme von sehr konzentrierten Indizes).

  • Für passive Nicht-ESG-Fonds

   Die treuhänderische Pflicht beim passiven Management besteht darin, einen Index so genau wie möglich nachzubilden. Der Portfoliomanager hat daher nur begrenzten Spielraum und muss die vertraglichen Ziele erfüllen, um das passive Engagement vollständig mit der gewünschten Benchmark in Einklang zu bringen. Daher können Amundi Indexfonds/ETFs, die Standard-Benchmarks (nicht-ESG) nachbilden, keine systematischen Sektorausschlüsse anwenden.

Im Zusammenhang mit Wertpapieren, die aufgrund der "Kraftwerkskohle-Politik" für das aktive Anlageuniversum von Amundi ausgeschlossen sind, aber in passiven Nicht-ESG-Fonds vorhanden sein könnten, hat Amundi jedoch seine Maßnahmen verschärft, die mit einem Votum "gegen" das Management für Unternehmen enden könnten.

            

Tabakpolitik

Seit Oktober 2018 hat Amundi die ESG-Ratings von Tabakunternehmen auf einer Skala von A bis G auf maximal E begrenzt (wobei Unternehmen mit einem G-Rating ausgeschlossen sind), um Bedenken hinsichtlich der öffentlichen Gesundheit, aber auch Menschenrechtsverletzungen, Auswirkungen auf die Armut, Umweltfolgen und die erheblichen wirtschaftlichen Kosten im Zusammenhang mit Tabak zu berücksichtigen, die sich nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation weltweit auf mehr als eine Billion US-Dollar pro Jahr belaufen. Diese Obergrenze zielt darauf ab, Investitionen in solche Unternehmen schlechter zu stellen. Sie müssen durch Investitionen in deutlich moralischere Unternehmen ausgeglichen werden. Die Politik von Amundi gilt für den gesamten Tabaksektor, einschließlich Zulieferer, Zigarettenhersteller und Einzelhändler.

Im Mai 2020 hat Amundi den „Tobacco-Free Finance Pledge“ unterzeichnet. Als Folge dessen hat Amundi seine Tabakpolitik verstärkt. Amundi wendet daher die folgenden Regeln an:

  • Ausschlussregeln: ausgeschlossen sind Unternehmen, die komplette Tabakprodukte herstellen (Schwellenwert für die Anwendung: Umsatz über 5%).*
  • Cap-Regelungen: höchstens ein E als ESG-Rating (auf einer Skala von A bis G) können Unternehmen bekommen, die an der Produktion, der Lieferung und dem Einzelhandel von Tabak beteiligt sind (Schwellenwerte für die Anwendung: Umsätze über 10%).

             *Ausschlussrichtlinie gültig ab 31. Dezember 2020.

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